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Was wird gefördert?

  • Modernisierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz wie Wärmedämmung, Einbau von Heizungen und Warmwasseranlagen, Erneuerung von Fenster und Türen
  • Einbau von Photovoltaikanlagen zur mindestens anteiligen Deckung des Eigenbedarfs.
  • Modernisierungsmaßnahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheit wie Anpassung von Bädern, Balkonen und Terrassen sowie Veränderung der Grundrisse um barrierefreie Wohnflächen zu erhalten.
  • Modernisierungsmaßnahmen zur Verbesserung des Sicherheitsempfindens wie Einbau von Sicherheitstechnik als Einbruchschutz oder Verbesserung der Beleuchtung und Einbau von Bewegungsmeldern.

Wie wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt zinsgünstige Darlehen bis zu 220.000 € zur Verfügung zu 0,0 % für die ersten 5 Jahre dann 0,5 % bis zum Ablauf der Zweckbindung.

Die Förderung ist abhängig vom Familieneinkommen.

Der Tilgungsnachlass beträgt 25 % für die Einkommensgruppe A.

Für die Modernisierungsmaßnahmen für Schwerbehinderte oder Pflegebedürftige beträgt der Tilgungsnachlass 50%.

Eine Förderung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie (Photovoltaik) kann nur über das in der SAN-VO NRW geforderte gesetzliche Maß hinaus erfolgen. Sie sind darüber hinaus nur förderfähig zur mindestens anteiligen Deckung des Eigenbedarfs im selbstgenutzten Wohneigentum.