Inhalt

Jugendliche zwischen 10 und 15 Jahren können sich ohne Ablegung einer Fischerprüfung beim Bürgerbüro der Gemeinde Ihres Wohnsitzes einen Jugendfischereischein ausstellen lassen. Mit einem Jugendfischereischein darf generell nur in Begleitung einer Person mit Jahresfischereischein geangelt werden.



Prüfungstermine

Die nächsten Fischerprüfungen des Kreises Mettmann finden wie folgt statt:

  • 18. und 19. März 2026

Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung sind spätestens bis zum  17. Februar 2026 für die Prüfung im März einzureichen.

  • 18. und 19. November 2026

Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung sind spätestens bis zum  17. Oktober 2026 für die Prüfung im November einzureichen.

Anträge können mit den erforderlichen Dokumenten (siehe Antragsformular) bei der Kreisverwaltung Mettmann, Abt. 32-21, Düsseldorfer Str. 26, 40822 Mettmann, per E-Mail an fischereibehoerde@kreis-mettmann.de oder über den Online-Service eingereicht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Termin um eine Ausschlussfrist handelt. Später eingehende Anträge dürfen nicht mehr berücksichtigt werden. Die Prüfungsbewerber müssen am Prüfungstag das 13. Lebensjahr vollendet haben.