Inhalt

Jugendliche im Alter zwischen 10 und 15 Jahren dürfen die Fischerei in Anwesenheit eines Jahresfischereischeininhabers ausüben. Ein gesonderter Jugendfischereischein ist nicht mehr nötig und wird nicht mehr ausgestellt. Das Alter muss bei einer Kontrolle durch die Begleitperson nachgewiesen werden können.



Prüfungstermine

Die nächsten Fischerprüfungen des Kreises Mettmann finden wie folgt statt:

  • 18. und 19. November 2026

Für die Fischerprüfung im November 2026 sind keine freien Plätze mehr verfügbar. Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.