Anmeldepflicht für Prostituierte
Für prostituierte Personen sieht das Prostituiertenschutzgesetzt (ProstSchG) eine Anmeldepflicht ihrer Tätigkeit vor. Zum Nachweis der Anmeldung wird eine bundeseinheitlich und fälschungssichere Anmeldebescheinigung ausgestellt.
Voraussetzungen
Wenn Sie als prostituierte Person überwiegend im Kreis Mettmann tätig werden möchten, müssen Sie diese Tätigkeit zuvor persönlich bei der Prostituiertenberatungsstelle (ProBe) in Mettmann anmelden.
Verfahrensablauf
Die Anmeldung umfasst ein Informations- und Beratungsgespräch, in dem Sie über Ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden.
Als verpflichtenden Bestandteil der Anmeldung müssen Sie zudem eine zuvor wahrgenommene gesundheitliche Beratung durch das Gesundheitsamt des Kreises Mettmann nachweisen. Bei der ersten Anmeldung darf dieser Nachweis nicht älter als 3 Monate sein. Bei einer erstmaligen Anmeldung hat die gesundheitliche Beratung am Ort der für die Anmeldung zuständigen Behörde zu erfolgen.
Die Anmeldebescheinigung muss regelmäßig erneuert werden. Für Personen über 21 Jahren hat sie eine Gültigkeit von zwei Jahren, für Personen unter 21 Jahren gilt sie ein Jahr.
Die gesundheitliche Beratung muss von prostituierten Personen über 21 Jahren alle zwölf Monate, von prostituierten Personen unter 21 Jahren alle sechs Monate wahrgenommen und nachgewiesen werden.
Erforderliche Unterlagen
Für die Anmeldung sind
- zwei Lichtbilder abzugeben
und folgende Angaben und Nachweise erforderlich:
- Vorlage von Personalausweis, Reisepass, Ausweis-, oder Passersatz (zum Identitätsnachweis für Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Wohnung oder Hauptwohnung im Sinne des Melderechts, hilfsweise eine Zustellanschrift)
- als Ausländerin oder Ausländer den Nachweis der Berechtigung zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder abhängigen Beschäftigung (dies gilt nicht für freizügigkeitsberechtigte Staatsangehörige aus EU-Staaten und deren Angehörige),
- die Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die durchgeführte Gesundheitsberatung,
- Ihre Angabe, in welchen Bundesländern oder Kommunen Sie tätig werden möchten.
Weiterführende Informationen
Publikationen
Externe Links
- Beratung & Geburt vertraulich - Informationen und Unterstützungsangebote für Schwangere in Not
- Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeiter und Sexarbeiterinnen
- cara.nrw - Mehrsprachiges Informationsportal für Sexarbeit und Prostitution in NRW
- Fachberatungsstellen für Opfer von Menschenhandel
- Frauen.nrw - Wegweiser für Frauenthemen in NRW vom Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen
- Hilfetelefon - Beratungsangebot (auch online) und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen
- Hydra: Informationen zur Gesetzeslage / Sexarbeit
- Informationen der Deutschen Aidshilfe für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter
- Lola - Mehrsprachiges Informationsmedium für Prostituierte mit Informationen zur Gesundheitsaufklärung sowie Kontakten zu Hilfsorganisationen
- Madonna e.V. - Selbsthilfeinitiative für die Interessen von Sexarbeiterinnen
- Solwodi - Hilfsorganisation zur Betreuung von Opfern von Menschenhandel, Zwangsprostitution und Beziehungsgewalt
- Studie der AidshilfeNRW zur Lebenslage von male*Escorts: Mann-männliche Sexarbeit in NRW 2015/2016
- Zanzu - mein Körper in Wort und Bild. Anschauliche Informationen zu sexueller und reproduktiver Gesundheit in 13 Sprachen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Kosten
Sowohl die gesundheitliche Beratung als auch die Anmeldung sind für Sie kostenfrei.
Termin vereinbaren
Sie können sowohl den Termin für die Gesundheitsberatung als auch den für die Anmeldung (inklusive Informations- und Beratungsgespräch) in unserer ProBe in Mettmann wahrnehmen. Bei Bedarf stellen wir auch Dolmetscherinnen und Dolmetscher.
Bitte beachten Sie, dass wir aus organisatorischen Gründen ausschließlich mit vorheriger Terminvereinbarung arbeiten.