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Kennzeichenmitnahme

Bei einem Umzug oder einem Fahrzeugerwerb ist eine Kennzeichenmitnahme möglich.

Sie können

  • bei einem Umzug,
  • bei einem Fahrzeugerwerb

das bereits zugeteilte gesiegelte Kennzeichen innerhalb des Bundesgebietes behalten (Kennzeichenmitnahme).
Die Neuzuteilung eines Kennzeichens beim Wechsel des Zulassungsbezirks ist nicht erforderlich.
Die bisherigen Stempelplaketten verbleiben auf den Kennzeichenschildern.

Muss ein mitgenommenes Kennzeichenschild beispielsweise wegen einer Beschädigung erneuert werden, bleibt die mitgenommene Kennzeichenkombination bestehen, wird aber mit der Stempelplakette der nun örtlich zuständigen Zulassungsbehörde gesiegelt.

Sie sind nach wie vor verpflichtet, bei einem Umzug (Halter bleibt unverändert) im neuen Zulassungsbezirk Ihre Wohnanschrift eintragen zu lassen.

Sie benötigen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk nicht den Kfz-Brief, keine elektronische Versicherungsbestätigung und kein SEPA-Mandat für die Zollbehörde.