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Netzwerkärzte KOMET MRE

Hier finden Sie als ärztliches Fachpersonal die Qualitätssicherungsvereinbarung MRSA, den Antragsvordruck auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Leistungen im Rahmen der MRSA-Behandlung und den Antrag auf Aufnahme in unser Netzwerk.

Für die Ausführung und Abrechnung von MRSA-Leistungen benötigt ärztliches Fachpersonal eine entspre­chende Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung. Detaillierte Informatio­nen zu den Voraussetzungen und dem Genehmigungsverfahren finden Sie in der Vereinba­rung von Qua­litätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur speziellen Diagnostik und Eradika­tionstherapie im Rahmen von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (Quali­tätssicherungsvereinbarung MRSA).

Die Qualitätssicherungsvereinbarung MRSA sowie den Vordruck der Kassenärztlichen Ver­einigung Nordrhein für den Antrag auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung zur speziellen Diagnostik und Eradikationstherapie im Rahmen von Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus (MRSA) finden Sie auf der Internetseite der kassenärztlichen Vereinigung.

Einen Antrag auf Aufnahme in das hiesige Netzwerk KOMET MRE stellen Sie bei Interesse bitte an das Kreisgesundheitsamt.