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Oldtimer-Wechselkennzeichen

Für historische Fahrzeuge "kraftfahrzeugtechnischer Kulturgüter" können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Oldtimer-Kennzeichen beantragen. Welche Voraussetzungen Ihre Fahrzeuge erfüllen müssen, erfahren Sie hier.

Beschreibung

Falls Sie einen oder mehrere Oldtimer besitzen, die

  • nicht zugelassen sind oder
  • keine Betriebserlaubnis besitzen

können Sie ein Oldtimer-Wechselkennzeichen erhalten, um mit Ihren Oldtimern unter erleichterten Bedingungen an Veranstaltungen teilnehmen zu können, die der Ausstellung von Oldtimern oder der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen.

Das rote Oldtimer-Wechselkennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer, die mit einer 07 beginnt.

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie ein Oldtimer-Wechselkennzeichen beantragen möchten, bringen Sie bitte Folgendes mit:

  • Führungszeugnis mit dem Hinweis "behördliche Anfrage" und dem Verwendungszweck "rotes Kennzeichen" (erhältlich beim Einwohnermeldeamt)
  • Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVb), auf der "rotes Kennzeichen" angekreuzt ist
  • Gültiger Personalausweis
  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen (zum Beispiel TÜV oder DEKRA) nach § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung über das Vorliegen der Voraussetzungen für ein Oldtimer-Wechselkennzeichen
  • Angaben über die Veranstaltungen, die Sie mit Ihrem Oldtimer besuchen wollen, oder entsprechende Veranstaltungshinweise

Falls Sie das Wechselkennzeichen durch einen Dritten beantragen lassen möchten, muss dieser Ihre Vollmacht und den eigenen Personalausweis mitbringen.

Kosten

Kosten: 168,20 Euro (einschließlich Fahrzeugscheinheft)

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