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Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen werden für ein konkretes Fahrzeug für maximal fünf Tage innerhalb Deutschlands verwendet. Umgangssprachlich werden sie auch "Überführungskennzeichen" genannt.

Beschreibung

Unsere Kurzzeitkennzeichen bestehen aus der Kreiskennung "ME" und einer Zahlenkombination und sind im Unterschied zu gewöhnlichen Kennzeichen höchstens fünf Tage gültig. Die Dauer der Gültigkeit wird am rechten Rand des Kennzeichens dargestellt. 

Verwendung finden sie für

  • Prüfungsfahrten
  • Überführungsfahrten
  • Fahrten zur Werkstatt oder
  • zur Zulassungsstelle sowie
  • für Probefahrten

Voraussetzungen

Ein Kurzzeitkennzeichen können Sie bei uns nur beantragen, sofern Sie im Kreis Mettmann einen Hauptwohnsitz haben oder hier eine Betriebsstätte unterhalten oder wenn das Fahrzeug, für das ein Kurzzeitkennzeichen beantragt wird, seinen Standort im Kreis Mettmann hat. Der Standort des Fahrzeugs im Kreis Mettmann ist durch einen entsprechenden Kaufvertrag oder eine Rechnung nachzuweisen.

Verfahrensablauf

Sollte für das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung vorgelegt werden können, sind folgende Fahrten möglich:

  • Fahrten bis zu einer Prüfstelle nur in dem Bezirk der Zulassungsstelle, die das Kurzzeitkennzeichen ausgestellt hat. Die Rückfahrt von der Prüfstelle ist im Zulassungsbezirk nur zulässig, sofern die Prüforganisation das Fahrzeug nicht als verkehrsunsicher eingestuft hat.
  • Fahrten, die der unmittelbaren Reparatur festgestellter geringer oder erheblicher Mängel dienen.

Fahrten mit verkehrsunsicheren Fahrzeugen sind unzulässig.

Es sind nur Fahrten in eine nächstgelegene geeignete Einrichtung in dem Bezirk der Zulassungsstelle erlaubt, die das Kurzzeitkennzeichen ausgestellt hat. Zudem sind auch Fahrten in einen der angrenzenden Zulassungsbezirke zulässig. Die Rückfahrt ist ebenfalls erlaubt, falls das Kurzzeitkennzeichen noch gültig ist.

Entspricht das Fahrzeug nicht einem genehmigten Typ oder wurde keine Einzelgenehmigung erteilt, so sind Fahrten, die im Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis zur nächstgelegenen Begutachtungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die das Kennzeichen zugeteilt hat, oder in einen angrenzenden Zulassungsbezirk erlaubt.

Im Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen werden nun auch die technischen Daten durch die Zulassungsbehörde vollständig erhoben und eingetragen.

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie ein Kurzzeitkennzeichen beantragen möchten

Bringen Sie bitte Folgendes mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I oder COC-Papier/EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenbestätigung einer Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA, etc.) im Original oder als Kopie
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung, sofern diese nicht auf der Vorderseite des Fahrzeugscheines ersichtlich ist, im Original
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVb) für Kurzzeitkennzeichen

Falls Sie das Kurzzeitkennzeichen durch einen Dritten beantragen und abholen lassen möchten

Diese Person muss zusätzlich

  • Ihre Vollmacht
  • Ihren originalen Personalausweis
  • und den eigenen Ausweis mitbringen.

Wenn Sie das Kurzzeitkennzeichen für ein Kraftfahrzeug Ihrer Firma beantragen möchten

Bringen Sie bitte zusätzlich mit:

  • Aktueller Handelsregisterauszug oder aktuelle Gewerbeanmeldung,
  • Adressnachweis (zum Beispiel Visitenkarte, Briefkopf oder Firmenstempel)

Hinweise

Das Kurzzeitkennzeichen darf nur für Probe- oder Überführungsfahrten unter Beachtung der im Fahrzeugschein eingetragenen Beschränkung genutzt werden.

Kosten

Kosten: 13,10 Euro

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