Aktuelles aus der Führerscheinstelle
Wichtige Hinweise für ukrainische Führerscheininhaber
Wenn Sie einen ukrainischen Führerschein besitzen und in Deutschland vorübergehenden Schutz genießen, gilt für Sie die Sonderregelung der EU-Verordnung 2022/1280. Ukrainische Führerscheine werden für die Dauer dieses Schutzes in der EU anerkannt. Das bedeutet:
- Ausnahme von der Frist zur Umschreibung innerhalb der ersten 6 Monate nach Einreise während des Schutzstatus
- grundsätzlich keine beglaubigte Übersetzung erforderlich
- grundsätzlich kein internationaler Führerschein erforderlich
- Anerkennung gilt auch in den anderen EU-Mitgliedstaaten
- die Anerkennung richtet sich nach den tatsächlich bestehenden ukrainischen Fahrerlaubnisklassen und Beschränkungen.
Die Sonderregelung gilt für Sie noch bis mindestens zum 04.03.2028. Nähere Informationen finden Sie auf der folgenden Internetseite: Ukrainische Führerscheine
Pflichtumtausch Führerschein
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 15.02.2019 die 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Der Beschluss beinhaltet auch den sogenannten gestaffelten Pflichtumtausch aller vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheindokumente. Damit sollen bis zum 19.01.2033 alle Führerscheininhabenden in der Europäischen Union einen Führerschein nach gleichem Standard besitzen. Vorgesehen ist, den Zeitraum nach Geburtsjahr und Ausstellungsdatum des Führerscheins zu staffeln. Diese Regelung soll einen Ansturm auf die Fahrerlaubnisbehörden und unverhältnismäßig hohe Bearbeitungszeiten für die Bürgerinnen und Bürger vermeiden.
Ob und wann auch Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen und welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie in unserem Internet-Angebot auf der Seite.