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Elterngeld & Elternzeit

Sie sind berufstätig, möchten sich aber für Ihr neugeborenes Kind mehr Zeit nehmen? Elternzeit, Elterngeld und ElterngeldPlus schaffen die notwendigen Freiräume.

Beschreibung

Elternzeit

Mit der Elternzeit haben Sie als Mutter und Vater gegenüber Ihrem Arbeitgeber den gesetzlichen Anspruch, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Ihres Kindes eine Auszeit vom Beruf zu nehmen oder nur noch in Teilzeit zu arbeiten.

Weitergehende Informationen zum Thema Elternzeit entnehmen Sie bitte der Broschüre Elterngeld und Elternzeit, beziehungsweise der Internetseite Familienportal NRW.



Elterngeld

Basiselterngeld

Das Basiselterngeld kann grundsätzlich für die Dauer von 12 Monaten bezogen werden. Gegebenenfalls können unter bestimmten Voraussetzungen zwei weitere Basiselterngeldmonate bewilligt werden, dies z. B. bei Frühgeburten oder Alleinerziehenden.

Die Höhe des Basiselterngeldes errechnet sich anhand des Einkommens vor Geburt des Kindes, der Mindestanspruch beträgt 300 Euro, der Maximalanspruch beträgt 1.800 Euro.

Einkommen aus Erwerbstätigkeit, welches in der Bezugszeit bezogen wird, reduziert die Elterngeldhöhe.

ElterngeldPlus

Sie haben (insbesondere, wenn Sie früh in den Beruf zurückkehren möchten) die Möglichkeit, durch das ElterngeldPlus von einem längeren Bezugszeitraum zu profitieren. Für einen Monat Basiselterngeld können alternativ 2 Monate ElterngeldPlus bezogen werden. Auch werden für das Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum höhere Freibeträge gewährt, als im Basiselterngeld. Die Höhe des ElterngeldPlus beträgt jedoch maximal die Hälfte Ihres errechneten Basiselterngeldes.

Partnerschaftsbonus

Beide Elternteile können zusätzlich zwischen 2 und 4 Monaten ElterngeldPlus beziehen (sogenannte Partnerschaftsbonusmonate). Dafür ist eine gleichzeitige wöchentliche Arbeitszeit mit 24 bis 32 Stunden in den jeweiligen Lebensmonaten erforderlich. Weiter muss dies in mindestens 2 aufeinanderfolgenden Lebensmonaten erfolgen.

Weitere nützliche Informationen über die verschiedenen Bezugsarten finden Sie auch auf der Internetseite des Familienportals NRW oder in den Broschüren des Bundesministeriums. Verweise dazu sind unter dem Punkt „Weiterführende Informationen“ zu finden.


Mit Hilfe des Elterngeldrechners können Sie Ihren individuellen Anspruch auf Elterngeld selbst ermitteln.

Verfahrensablauf

Wie beantrage ich Elterngeld?

Den Onlineantrag für das Elterngeld finden Sie auf dem Familienportal NRW.


Änderungsmitteilung zum Elterngeld online ausfüllen

Die Änderungsmitteilung bieten wir  Ihnen als Formular zum Elterngeld an. Dieses kann durch Sie online ausgefüllt werden. Es bedarf aber dennoch des zusätzlich postalischen Versands, da notwendige Unterlagen und Ihre Unterschrift gesetzlich nicht entbehrlich sind.

Erforderliche Unterlagen

Die notwendigen Unterlagen sind:

  • Die Original-Geburtsbescheinigung zur Beantragung von Elterngeld (die Bescheinigung erhalten Sie automatisch mit der Geburtsurkunde beim Standesamt).
    Kam Ihr Kind außerhalb der EU zur Welt, benötigen Sie für die Antragstellung eine beglaubigte deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde.

  • Als Nachweis von gesetzlich Versicherten: Bescheinigung der Krankenkasse über das erhaltene Mutterschaftsgeld (ausgestellt nach der Geburt des Kindes) und Nachweis des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (Gehaltsabrechnung).

  • Als Nachweis bei Beamtinnen: Bezügemitteilung und Bescheinigung des Dienstherrn über die Dauer der Schutzfrist.

  • Bei nicht selbständiger Tätigkeit: Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor der Geburt, bzw. vor dem Beginn der Mutterschutzfrist.

  • Bei selbständiger Tätigkeit: Steuerbescheid für das Jahr vor der Geburt/ Gewinn-Verlustrechnung sowie die ausgefüllte „Erklärung für Selbständige“ (die Sie unten stehend unter Formularen vorfinden).

  • Wenn Sie den Antrag als Alleinerziehende/r stellen: Aktuelle Gehaltsabrechnung mit Steuerklasse II oder einen Nachweis des Finanzamtes, dass die Voraussetzungen des Entlastungsbetrages nach § 24b EStG erfüllt sind.

  • Wenn Sie aus einem Staat kommen, der außerhalb der EU liegt: eine Passkopie einschließlich des Aufenthaltstitels oder eine Bescheinigung der Ausländerbehörde.

  • Elternzeitbestätigung des Arbeitgebers.

Wichtig ist, dass der Antrag am Ende von beiden Elternteilen unterschrieben wird.
Bei einem nachgewiesenen alleinigen Sorge- oder Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind genügt die Unterschrift des alleinerziehenden Elternteils.

Bearbeitungsdauer

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es aufgrund des derzeit hohen Antragsaufkommens in Einzelfällen zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.

Weiterführende Informationen

Termin vereinbaren

Sie haben trotz zahlreicher Informationen noch Fragen rund um Ihren Elterngeld-Antrag?

Persönlich können Sie uns bei der Kreisverwaltung Mettmann, Düsseldorfer Straße 47 aufsuchen. Bitte vereinbaren Sie unbedingt vorher einen Termin. Dies kann telefonisch erfolgen oder durch eine E-Mail-Anfrage.

Allgemeine Anfragen (etwa zum Antragseingang) können auch außerhalb unserer Sprechstunden, täglich bis 18.00 Uhr, telefonisch durch unseren Kreisinformationsservice beantwortet werden, Telefon 02104 99-0. Für spezielle Fragen kann ein Rückruf durch die Mitarbeiter der Elterngeldstelle vereinbart werden.

Formulare zum Download

Kontakt

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