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Initialberatung Klimaschutz Kreis Mettmann

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) fördert auf Basis der "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Klimaschutzinitiative" Klimaschutzprojekte in Kommunen.

Der Kreis Mettmann hat im April 2014 einen Antrag zur Förderung von "Beratungsleistungen für Kommunen, die am Beginn ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen" - Initialberatung Kreis Mettmann - gestellt.

Dieser Antrag wurde am 30.7.2014 vom Projektträger Jülich unter der Fördernummer 03K00578 bewilligt.

Der Bewilligungszeitraum erstreckt sich auf die Zeit vom 1.10.2014 bis zum 30.9.2015.

Mit der Beratungsleistung wurde das Institut für Regionalmanagement (IfR) aus Marl beauftragt.

Informationen zu den Zielen und einzelnen Arbeitsschritten der Initialberatung Klimaschutz im Kreis Mettmann stellen wir Ihnen unter der Publikation “Ziele und Arbeitsschritte Initialberatung Klimaschutz Kreis Mettmann“ zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie im “Ergebnisbericht der Initialberatung Kommunaler Klimaschutz im Kreis Mettmann“.