FAQ
Ab welchem Grad der Behinderung bekomme ich einen Ausweis?
Einen Ausweis erhalten Sie ab einem GdB von 50. Bei einem GdB von 20 bis 40 bekommen Sie einen Feststellungsbescheid, der z. B. für steuerliche Zwecke wichtig sein kann.
Wie lange ist der Ausweis gültig?
In der Regel wird der Ausweis befristet ausgestellt (meist für mehrere Jahre). Das Ablaufdatum steht auf dem Ausweis. Eine Verlängerung können Sie rechtzeitig vor Ablauf schriftlich beantragen.
Kann ich mit dem Ausweis kostenlos Bus und Bahn fahren?
Nur unter bestimmten Voraussetzungen: Sie brauchen zusätzlich zum Ausweis das sogenannte Beiblatt mit Wertmarke. Die Voraussetzungen und Kosten finden Sie weiter unten unter "Hinweise".
Wie bekomme ich einen Parkausweis (blauer oder orangener Parkausweis)?
Der Kreis Mettmann stellt mit dem Ausweis die passenden Merkzeichen fest (z.B. aG). Den eigentlichen Parkausweis stellt jedoch nicht der Kreis aus, sondern Ihre zuständige Stadtverwaltung Ihrer Wohnsitzstadt. Bitte wenden Sie sich hierfür direkt an Ihre Stadtverwaltung.
Was bedeuten die Merkzeichen (G, aG, B, H, Bl, Gl, RF, TBl)?
Merkzeichen stehen für bestimmte Nachteilsausgleiche, z. B. „G“ für erhebliche Gehbehinderung oder „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung (Parkerleichterung). Eine Übersicht finden Sie hier.
Was kann ich tun, wenn sich mein Gesundheitszustand verschlechtert hat?
Stellen Sie einen Änderungsantrag (Verschlimmerungsantrag). Das geht über denselben Weg wie der Erstantrag, online über ELSA.NRW oder auf Papier.
Ich bin mit dem Bescheid nicht einverstanden - was nun?
Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen. Wie das geht, lesen Sie unter „Hinweise“.
Muss ich persönlich vorbeikommen?
In den allermeisten Fällen nicht. Antrag, Statusabfrage und Widerspruch sind komplett schriftlich oder online möglich. Ein Termin ist nur in Ausnahmefällen nötig.
Wie erfahre ich, wie weit mein Antrag ist?
Nutzen Sie die Online-Abfrage „Verfahrensstand Online“. So sehen Sie den Stand jederzeit selbst.
Publikationen
- PDF-Datei: Merkblatt "Parkerleichterung für Menschen mit Behinderung" - Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis
- PDF-Datei: Erläuterungen zu Nachteilsausgleichen