Was bedeuten die Merkzeichen (G, aG, B, H, Bl, Gl, RF, TBl)?
Merkzeichen stehen für bestimmte Nachteilsausgleiche, z. B. „G“ für erhebliche Gehbehinderung oder „aG“ für außergewöhnliche Gehbehinderung (Parkerleichterung). Eine Übersicht finden Sie hier.