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Verwaltung der Unteren Naturschutzbehörde und der Oberen Bauaufsicht

Kernaufgaben der Verwaltung der unteren Naturschutzbehörde und der oberen Bauaufsicht sind die Sicherstellung der Einhaltung der Ge- und Verbote des Landschaftsplans, in dem Schutzgebiete ausgewiesen und Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung des Naturhaushaltes festgesetzt werden. Weiterhin achtet die Verwaltung der unteren Naturschutzbehörde auf die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften, die den Natur-, Landschafts- und heimischen Artenschutz berühren. Im Rahmen dessen verfasst sie Stellungnahmen zu Bauvorhaben im Außenbereich.

Zudem überwacht sie den Handel mit geschützten Arten (exotischer bzw. Handelsartenschutz). Dadurch werden illegale Naturentnahmen verhindert.

Die Anmeldung exotischer Tiere, Reitkennzeichen und weitere Themenbereiche sind ebenfalls bei der Verwaltung der unteren Naturschutzbehörde angesiedelt.