Sie können die Auskunft mündlich oder schriftlich mit Hilfe des Formulars beantragen.
Bitte beachten Sie: Die Bearbeitung erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs Ihres Antrags auf Altlastenauskunft. Eine bevorzugte oder beschleunigte Bearbeitung einzelner Anträge ist daher nicht möglich.