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Ukrainische Führerscheine

Wenn Sie einen ukrainischen Führerschein besitzen und in Deutschland vorübergehenden Schutz genießen, gilt für Sie die Sonderregelung der EU-Verordnung 2022/1280.

Ukrainische Führerscheine werden für die Dauer dieses Schutzes in der EU anerkannt. Das bedeutet:

  • Ausnahme von der Frist zur Umschreibung innerhalb der ersten 6 Monate nach Einreise während des Schutzstatus
  • grundsätzlich keine beglaubigte Übersetzung erforderlich
  • grundsätzlich kein internationaler Führerschein erforderlich
  • Anerkennung gilt auch in den anderen EU-Mitgliedstaaten
  • die Anerkennung richtet sich nach den tatsächlich bestehenden ukrainischen Fahrerlaubnisklassen und Beschränkungen.

Die Sonderregelung gilt für Sie noch bis mindestens zum 04.03.2028.

Nach Aufnahme der Ukraine in die Staatenliste der Anlage 11 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist außerdem ab dem 18.08.2026 eine Umschreibung unter erleichterten Voraussetzungen und ohne das Erfordernis der theoretischen und praktischen Prüfung möglich.

Erforderliche Unterlagen für die Umschreibung

  • Reisepass
  • Aufenthaltstitel
  • gültiger ukrainischer FS
  • biometrisches Passfoto.

Nicht mehr benötigt werden:

  • eine amtlich anerkannte Übersetzung
  • Anmeldung bei einer Fahrschule
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe und
  • ein Sehtest

Ärztlicher Bescheinigungen für Führerscheine der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE

Vor Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE muss die besondere Eignung für diese Klassen durch die Vorlage ärztlicher Bescheinigungen nach Maßgabe der Anlagen 5 und 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung nachgewiesen werden.

Bereits gestellte Anträge

Bereits in der Vergangenheit gestellte Anträge können umgewandelt und im verkürzten Verfahren erteilt werden.

  • Die Umschreibung Ihres Führerscheins können Sie im Bürgerbüro Ihres Wohnortes oder
  • in der Führerscheinstelle des Kreises Mettmann nach vorheriger Terminvergabe beantragen.