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Das Sozialamt kann die Kosten einer Bestattung übernehmen, wenn Angehörige sie nicht selbst tragen können. Voraussetzung ist, dass Ihnen Kosten entstanden sind – zum Beispiel durch eine Rechnung des Bestattungsunternehmens oder des Friedhofsamtes – oder dass das Ordnungsamt Sie zur Zahlung verpflichtet hat. Wo Sie den Antrag stellen können und welche Voraussetzungen Ihren Anspruch begründen, erfahren Sie hier.