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In der Regel erhalten Menschen, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, für ihren Aufenthalt in Deutschland den computerlesbaren "elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)". 

Aufenthaltstitel: Ab sofort Online-Antragsstellung möglich

Wir bieten Ihnen neue Online-Dienste an, damit Sie Ihren Aufenthaltstitel bequem von zu Hause aus beantragen können.
Profitieren Sie von einer priorisierten Bearbeitung Ihres Antrags sowie der digitalen Übermittlung Ihrer Dokumente direkt während der Antragstellung.

Nutzen Sie dafür auf dieser Seite den Reiter "Online-Services".

Hinweis:

Wenn Sie schon im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sind und lediglich die Übertragung der Niederlassungserlaubnis benötigen, müssten Sie bitte das Downloadformular nutzen oder wie gewohnt den Antrag per Post oder E-Mail an die Ausländerbehörde schicken.