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Kündigungs-Schutz für Menschen mit Schwerbehinderung

Leichte Sprache: Büro

Sie arbeiten 6 Monate oder länger bei einer Firma im Kreis Mettmann?
Als Mensch mit Behinderung haben Sie besondere Rechte.
Sie können nicht einfach so gekündigt werden.

Ihr Arbeitgeber muss vorher das Integrations-Amt fragen.
Das Integrations-Amt ist beim Landschaftsverband Rheinland.
Es ist nicht beim Kreis Mettmann.

Aber: Die Fürsorgestelle beim Kreis Mettmann hilft.
Das lange Wort für Fürsorgestelle ist:
Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben.
Die Fürsorgestelle hört die beteiligten Personen an.
Die Fürsorgestelle möchte Einigung erreichen.
Manchmal klappt das nicht.
Dann entscheidet das Integrations-Amt.

Ist Ihr Arbeitsplatz in Ratingen oder Velbert?
Dann ist die für Sie richtige Fürsorgestelle im Rathaus ihrer Stadt.
Ist Ihr Arbeitsplatz in Erkrath, Haan, Heiligenhaus, Hilden, Langenfeld,
Mettmann, Monheim am Rhein, Wülfrath?
Dann ist Ihre Fürsorgestelle beim Kreis Mettmann für Sie da.

Wo erhalten Sie weitere Infos?
Weitere Infos erhalten Sie auf unserer Internet-Seite in Alltags-Sprache unter Besonderer Kündigungsschutz für Schwerbehinderte.


Sie haben weitere Fragen?

Amt für Menschen mit Behinderung
Behindertenförderung- und koordinierung
Telefon: 0 21 04 99-23 65
Fax: 0 21 04 99-51 87
E-Mail: BehinderungImArbeitsleben@kreis-mettmann.de

Kreisverwaltung Mettmann
Postfach
40806 Mettmann