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Beschwerde über psychiatrische Behandlung

Leichte Sprache: Beirat

Sie haben eine Behandlung in einer Klinik bekommen.
Oder Sie haben Hilfe von einer Einrichtung im Kreis Mettmann bekommen.
Vielleicht sind Sie nicht zufrieden.
Dann können Sie den Beschwerderat einschalten.

Der Beschwerderat hilft Ihnen.
Und sucht nach Lösungen für Ihr Problem.
Der Beschwerderat kann nur im Kreis Mettmann helfen.

Sie können sich beschweren:

  • Wenn Sie mit der Behandlung nicht einverstanden sind.
  • Wenn Sie sich nicht genug beraten fühlen.
  • Wenn Sie Ihr Problem nicht alleine lösen können.

Sie können Ihre Beschwerde schriftlich einreichen.
Oder Ihre Beschwerde in einem Gespräch einreichen.
Das Angebot ist kostenlos.

Wo erhalten Sie weitere Infos?
Weitere Infos erhalten Sie auf unserer Internet-Seite in Alltags-Sprache unter Beschwerderat Psychiatrie/Sucht.

Leichte Sprache: Frage

Sie haben weitere Fragen?

Gesundheitsamt
Beschwerderat Psychiatrie/Sucht
Telefon: 0 21 04 99-23 15
E-Mail: beschwerderat-psychiatrie-sucht@kreis-mettmann.de

Kreisverwaltung Mettmann
Postfach
40806 Mettmann