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Hilfen durch Hebammen

Leichte Sprache: Geburt

Sie bekommen ein Kind?
Sie können Hilfe bei der Geburt bekommen.
Die Hilfe kann von einer Hebamme kommen.
Die Hebamme kümmert sich auch nach der Geburt um Sie.

Die Krankenkasse zahlt die Kosten für die Hebamme.
Die Krankenkasse zahlt die Hebamme bis zur 12. Woche nach der Geburt.

Sie möchten eine Hebamme?
Dann müssen Sie sich schon vor der Geburt melden.

Wie können Sie eine Hebamme finden?
Wir haben Ihnen eine Liste mit Hebammen im Kreis Mettmann erstellt:

Wo erhalten Sie weitere Infos?
Weitere Infos erhalten Sie auf unserer Internet-Seite in Alltags-Sprache unter Kontaktdaten von Hebammen im Kreis Mettmann.


Leichte Sprache: Frage

Sie haben weitere Fragen?

Gesundheitsamt
Hebammen
Telefon: 0 21 04 99-31 34
Fax: 0 21 04 99-84 31 34
E-Mail: medizinalaufsicht@kreis-mettmann.de

Kreisverwaltung Mettmann
Postfach
40806 Mettmann