Integrationskurse
Ein Integrationskurs ist ein staatlich gefördertes Bildungsangebot, das Zugewanderten dabei hilft, die deutsche Sprache zu erlernen um den Alltag selbstständig zu meistern.
Ein Integrationskurs besteht aus:
- einem Sprachkurs. Dort lernen Sie den Wortschatz, den Sie zum Sprechen und Schreiben im Alltag benötigen.
- einem Orientierungskurs. Er informiert Sie über Deutschlands Rechtsordnung, die Kultur und die jüngere Geschichte.
Einige Personen haben nach dem Aufenthaltsgesetz einen Rechtsanspruch auf die Teilnahme am Integrationskurs.
Gehören Sie nicht dazu, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem teilnehmen. Dazu müssen Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Zulassung zum Integrationskurs beantragen.
Das Gesetz legt fest, wer bei freien Kursplätzen zuerst eine Zulassung erhält. Vorrang haben:
- Ausländerinnen und Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz
- Deutsche Staatsangehörige und andere Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) deren Deutschkenntnisse für eine Arbeit oder Ausbildung nicht ausreichen, sowie deren Familienangehörige.
Personen aus diesen Gruppen werden vorrangig berücksichtigt, wenn sie- vom Kostenbeitrag für den Integrationskurs befreit sind,
- Anspruch auf Arbeitslosengeld haben oder
- bereits in Deutschland gearbeitet haben, ohne einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben zu haben.