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Wiederzulassung von Fahrzeugen

Sie möchten ein abgemeldetes Fahrzeug wieder zulassen, welches zuvor im Zulassungsbezirk des Kreises Mettmann zugelassen war.

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) - ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (www.ausweisapp.bund.de)
  • Ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes und aktuell außer Betrieb gesetztes Fahrzeug.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit verdecktem Sicherheitscode auf der Vorderseite (nur bei Halter- oder Kennzeichenwechsel)
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. gültige Sicherheitsüberprüfung (SP)
  • IBAN (Konto) der Halterin bzw. des Halters für den Einzug der Kfz-Steuer

Verfahrensablauf

Und so funktioniert es:

  • i-Kfz-Straßenverkehrsamtsportal Kreis Mettmann aufrufen
  • Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  • Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
  • Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
  • Kfz-Kennzeichen und gegebenenfalls Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
  • Bei Kennzeichen und/oder Halterwechsel Sicherheitscode Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen und eintragen.
  • Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
  • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
  • Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
  • Gebühr mittels ePayment-System bezahlen
  • Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich.
  • Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren. Dieser ist max. 10 Tage gültig.
  • Wichtig: Kennzeichen sind am Fahrzeug anzubringen!
  • Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt

Sollte das Onlineverfahren für Sie nicht in Frage kommen, finden Sie weitere Informationen in der Dienstleistung Wiederzulassung von Fahrzeugen.