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Neuzulassung (fabrikneues Fahrzeug)

Sie möchten ein fabrikneues Fahrzeug erstmalig zulassen.

Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • i-Kfz-Straßenverkehrsamtsportal Kreis Mettmann aufrufen und anmelden.
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) - ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (www.ausweisapp.bund.de)
  • Ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird.
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit verdecktem Sicherheitscode.
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.).
  • Bankdaten für ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer.

Verfahrensablauf

So funktioniert es:

  • i-Kfz-Straßenverkehrsamtsportal Kreis Mettmann aufrufen.
  • Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen.
  • Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen.
  • Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
    • Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
    • Freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
    • eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
    • IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
    • Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben
  • Gebühr mittels ePayment-System bezahlen.
  • Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich.
  • Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen, und sofort losfahren. Dieser ist max. 10 Tage gültig.
  • Wichtig: Kennzeichen sind am Fahrzeug anzubringen!
  • Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt.

Sollte das Onlineverfahren für Sie nicht in Frage kommen, finden Sie weitere Informationen in der Dienstleistung Neuzulassung (fabrikneues Fahrzeug).