Umschreibung von Fahrzeugen
Sie haben ein gebrauchtes Fahrzeug erworben und möchten dieses nun auf sich anmelden oder Sie wechseln in den Zulassungsbezirk des Kreises Mettmann.
Voraussetzungen
Umschreibung eines gebrauchten Fahrzeuges bei Halterwechsel, aber ohne Kennzeichenwechsel
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) - ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Android-Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (www.ausweisapp.bund.de). Alternativ können Sie zur Authentifizierung Ihr Elsterzertifikat oder als Unternehmen Ihr Mein Unternehmenskonto nutzen.
- Ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes und aktuell angemeldetes Fahrzeug
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit verdecktem Sicherheitscode auf der Vorderseite
- Bankdaten für ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und gegebenenfalls einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
Bisheriges Kennzeichen wird übernommen.
Beim Wechsel des Kennzeichens benötigen Sie zusätzlich
- Bisherige Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten und darunterliegenden Sicherheitscodes freilegen. Diese Schilder werden erst ab 2015 ausgegeben und sind am aufgedruckten QR-Code erkennbar.
Verfahrensablauf
Umschreibung eines gebrauchten Fahrzeuges bei Halterwechsel, aber ohne Kennzeichenwechsel
Und so funktioniert es:
- i-Kfz-Straßenverkehrsamtsportal Kreis Mettmann aufrufen
- Identität mittels neuen elektronischen Personalausweises (nPA) oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion nachweisen
- Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II freilegen
- Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:
- Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs und gegebenenfalls Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Freigelegte Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie einer gültigen Sicherheitsüberprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- IBAN – Halterkonto – für die SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Gebühr mittels ePayment-System bezahlen
- Nach Eingang Ihres Zulassungsantrags wird dieser in der Zulassungsstelle geprüft.
- Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich.
- Vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen, und sofort losfahren. Dieser ist maximal 10 Tage gültig.
- Wichtig: Bei Kennzeichenwechsel sind die neuen Kennzeichen am Fahrzeug anzubringen!
- Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) (bei Kennzeichenwechsel) werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt.
Beim Wechsel des Kennzeichens zusätzlich
- Bisherige Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten und darunterliegenden Sicherheitscodes freilegen. Diese Schilder werden erst ab 2015 ausgegeben und sind am aufgedruckten QR-Code erkennbar.
- Nach Eingang Ihres Zulassungsantrags wird dieser in der Zulassungsstelle geprüft und bearbeitet. Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, sowie bei Kennzeichenwechsel der Zulassungsbescheid, Stempelplakettenträger und der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch an Sie versendet.
- Plakettenträger aufbringen und losfahren.
Sollte das Onlineverfahren für Sie nicht in Frage kommen, finden Sie weitere Informationen in der Dienstleistung Umschreibung von Fahrzeugen.