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Technische Änderung an Fahrzeugen

Wenn Sie Ihr Fahrzeug selbst umbauen oder umbauen lassen, kann das eine technische Änderung sein, die in Ihren Fahrzeugpapieren nachgewiesen werden muss, denn eventuell erlischt durch die Änderung die Betriebserlaubnis Ihres Fahrzeugs und Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz.

Beschreibung

Nach einem Fahrzeugumbau müssen Sie das Fahrzeug zunächst einem technischen Sachverständigen vorführen und dort die Änderung begutachten lassen.

Erforderliche Unterlagen

Bringen Sie bitte Folgendes zu uns mit:

  • Fahrzeugschein beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Prüfbericht (TÜV, DEKRA, etc.) beziehungsweise Gutachten des Sachverständigen

Sofern sich durch den Umbau die Fahrzeugaufbauart ändert, zusätzlich

  • eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVb). Diese erhalten Sie bei Ihrer Versicherung.

Falls Sie die Eintragung in den Fahrzeugpapieren durch einen Dritten erledigen lassen möchten, ist dies ohne Vollmacht möglich.

Wenn Sie noch im Besitz eines alten Fahrzeugscheins beziehungsweise Fahrzeugbriefs sind, müssen wir diese in eine Zulassungsbescheinigung Teil I beziehungsweise Teil II umtauschen.

Kosten

Ab 12,00 Euro, abhängig vom Aufwand.

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