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Untere Wasserbehörde

Die Untere Wasserbehörde genehmigt im Rahmen der Gewässeraufsicht die Gewässerbenutzung und Maßnahmen zum naturnahen Gewässerausbau. Zu den Aufgaben der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde gehören die Erteilung von Abfallerzeugernummern, die Entgegennahme und Bearbeitung der dafür erforderlichen Anzeigen oder Erlaubnisse sowie die Überwachung der ordnungsgemäßen Entsorgung der Abfälle unter Anwendung des elektronischen Nachweisverfahrens. Zudem erstellt sie abfallrechtliche Stellungnahmen zu immissionsschutzrechtlichen und baurechtlichen Genehmigungsverfahren.