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Amt für Hoch- und Tiefbau

Die Aufgaben des Amtes für Hoch- und Tiefbau liegen in der Planung und dem Bau von kreiseigenen Liegenschaften, Straßen und Naherholungseinrichtungen sowie deren Bewirtschaftung und Unterhaltung. In diesem Rahmen übernimmt das Amt auch die „Bauherrenvertretung“.