Prüfung privater Abwasseranlagen
Grundstückseigentümer müssen ihre Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichten, betreiben und unterhalten. Das bedeutet, dass Sie den Zustand und die Funktion Ihrer Anlagen regelmäßig überprüfen lassen müssen.
Weitere Informationen und eine Liste zugelassener Sachkundigende finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW.
Informationen zur Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw NRW) sind auf der Homepage der Bezirksregierung Düsseldorf nachzulesen.
Weitere Fragen, insbesondere zu Prüffristen in Wasserschutzzonen, beantwortet Ihnen das jeweilige Tiefbauamt bzw. der Abwasserbetrieb in Ihrer Kommune.