Bodenschutz - Einbau von Recycling-Baustoffen & Bodenaushub
Mineralische Bau- und Abbruchabfälle können nach Aufbereitung als Recycling-Baustoffe (RC-Baustoffe) wiederverwendet werden. Wenn Sie Recycling-Baustoffe oder auch Bodenaushub in Ihren Boden einarbeiten möchten, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde. Bitte sprechen Sie Ihr Vorhaben vorher mit uns ab.
Beschreibung
Bei der Prüfung der Verwertbarkeit von Recycling-Baustoffen müssen sowohl bautechnische als auch umweltbezogene Anforderungen erfüllt sein. Sobald feststeht, welche Qualität der RC-Baustoff hat (RCL I, RCL II), kann er für bestimmte Maßnahmen eingesetzt werden. Welche das sein können, richtet sich nach Einbauort und Einbauweise (Einbausituation).
RC-Baustoffe können bei der Herstellung eines technischen Bauwerks verwendet werden (z.B. Unterbau für Straßen, Wege, Verkehrsflächen, Industrie-, Gewerbe- und Lagerflächen oder Gebäuden). Zu beachten ist dabei, dass sich die mögliche Einsatzmenge auf das bautechnisch notwendige Maß beschränken muss.
In Wasserschutzgebieten gelten besondere Anforderungen, Details hierzu sind rechtzeitig mit der Unteren Wasserbehörde abzustimmen.
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Herr Gräser
Kreis Mettmann, Der Landrat
Untere Wasserbehörde
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Goethestraße 23
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Frau Münch
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Untere Wasserbehörde
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Herr Overs
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Frau Rothstein
Kreis Mettmann, Der Landrat
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Frau Schmidt
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für Langenfeld
Goethestraße 23
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Herr Schnitzler
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