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Aufgaben des Kreises

Von der Abfallbeseitigung bis zur Zulassung von Kraftfahrzeugen nimmt der Kreis Mettmann über 1200 staatliche und kommunale Aufgaben wahr. Hier erfahren Sie mehr über die unterschiedlichen Aufgabenarten.

Wir bearbeiten Aufgaben, die mehrere kreisangehörige Städte und damit die Bedürfnisse vieler Einwohnerinnen und Einwohner im Kreis berühren, die kreisangehörige Städte alleine nur unwirtschaftlich erledigen könnten, oder die uns vom Land Nordrhein-Westfalen beziehungsweise dem Bund zugewiesen werden.

Unsere Aufgaben lassen sich dabei wie folgt unterscheiden:

Pflichtige Aufgaben

Hier schreibt das Gesetz vor, dass etwas zu tun ist. Die Ausführung im Rahmen des Gesetzes entscheidet der Kreis selbst. Hierunter fallen beispielsweise Sozialhilfe, Abfallbeseitigung oder Landschaftsplanung.

Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung

In diesem Fall schreibt das Gesetz vor, dass und wie etwas zu tun ist. Beispielsweise die Führung eines Verzeichnisses aller Flurstücke und Gebäude im Kreis Mettmann (Liegenschaftskataster).

Freiwillige Aufgaben

Bei dieser Aufgabenart ist es dem Kreis überlassen, ob die Aufgabe überhaupt wahrgenommen wird.
Der Kreis Mettmann kümmert sich in diesem Rahmen beispielsweise um Senioreneinrichtungen, soziale Vereine und Verbände, Menschen mit Behinderungen, Schulsport und die Kultur-Arbeit.

Aufgabenerfüllung als untere staatliche Verwaltungsbehörde

Hier leiht sich das Land NRW den Landrat des Kreises Mettmann im Rahmen der „Organleihe“ aus und beauftragt ihn, Aufgaben zu erfüllen, die eigentlich vom Land erledigt werden müssten.
Der Landrat handelt beispielsweise als untere staatliche Verwaltungsbehörde

  • für die Kommunalaufsicht über die kreisangehörigen Städte,
  • als Kreispolizeibehörde,
  • als Schulamt,
  • als obere Bauaufsicht,
  • für die Planungsaufsicht,
  • für die Abfallbeseitigung und
  • als obere Denkmalbehörde