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Mittelgroße Feuerungsanlagen - Anzeige und Registrierung

Mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (MFA) unterliegen einer Anzeigepflicht. Neue Anlagen im Kreis Mettmann müssen Sie vor Inbetriebnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde anzeigen. Für bestehende Anlagen gilt eine Übergangsfrist.

Beschreibung

Die 44. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen - 44. BImSchV) gilt für Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von mindestens 1 Megawatt und weniger als 50 Megawatt. Die Verordnung zielt auf die Begrenzung von Emissionen bestimmter Schadstoffe ab.

Neue Anlagen müssen alle Anforderungen der Verordnung unmittelbar einhalten.

Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie auf der Internetseite des LANUV sowie die gesetzliche Grundlage unter Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Verfahrensablauf

Die Anzeige erfolgt entweder schriftlich oder elektronisch durch das bereitgestellte Anzeigeformular des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) an uns.

Nach Prüfung der Anzeige leiten wir die Informationen an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) weiter. Dort werden die Daten in das MFA-Register des Landes Nordrhein-Westfalen übernommen. Das Register ist öffentlich einsehbar.

Erforderliche Unterlagen

Die Anzeige können Sie schriftlich oder elektronisch mit dem auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) eingestellten Anzeigeformulars an uns übermitteln.

Frist

In der Verordnung werden auch Anzeige- und Registrierungspflichten begründet:

  • Neue Anlagen sind vor Inbetriebnahme anzuzeigen.
  • Für bereits bestehende Feuerungsanlage gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Dezember 2023. Dies gilt für Anlagen, die vor dem 20.Dezember 2018 in Betrieb genommen wurden.
  • Auch emissionsrelevante Änderungen, Betreiberwechsel oder die endgültige Stilllegung einer Anlage sind anzuzeigen.

Weiterführende Informationen

Datenschutzhinweise

Formulare zum Download

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