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Provisorische Lösung für Wanderer an der Winkelsmühle ist schon gefunden

Umleitung auf unterbrochenem Hauptwanderweg in Neandertal

KREIS METTMANN. Die Eigentümerin der Winkelsmühle hat der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann mitgeteilt, dass sie auf ihrem Grundstück Arbeiten für eine Gartenumgestaltung begonnen hat. Gartenumgestaltungen in Form von Entsiegelungen oder Anpflanzungen stehen einem Grundstückseigentümer grundsätzlich frei. In diesem Zusammenhang sind allerdings nur temporäre Absperrmaßnahmen zulässig, die der Verkehrssicherung dienen.
Grundsätzlich gilt: Solange an der Winkelsmühle über das private Grundstück ein Wanderweg (hier A 1 bzw. X 30 bzw. Entdeckerschleife des Neanderlandsteigs) existiert, besteht dort gemäß Landesnaturschutzgesetz ein Betretungsrecht für die Allgemeinheit.
In Kenntnis der jahrelangen Vorgeschichte und bereits gerichtlich ausgefochtener Streitigkeiten muss der Kreis leider davon ausgehen, dass die Eigentümerin mit ihren "Umgestaltungsmaßnahmen" den Wanderweg faktisch entfernen will, was ihr als Grundstückseigentümerin tatsächlich nicht verwehrt werden kann. Sofern der Weg vollständig entfernt wird und nicht mehr existiert, erlischt das Betretungsrecht für die Allgemeinheit, denn es erstreckt sich nur auf vorhandene Wege.
„Bedauerlicherweise hat der Kreis es beim Verkauf der Winkelsmühle vor über 20 Jahren versäumt, sich die Erhaltung des Wanderweges im Grundbuch zu sichern“, erläutert Landrat Thomas Hendele. „Um nun aber die Erholungssuchenden nicht auf diesem wichtigen und beliebten Wanderweg an der Winkelsmühle in eine Sackgasse laufen zu lassen, haben wir eine provisorische Lösung gefunden, wie das Grundstück der Winkelsmühle ohne großen Umweg umgangen werden kann.“
Der Umleitungsweg wird kenntlich gemacht. Ein an die Umleitung angrenzendes Biotop wird mit einem Schutzzaun versehen.
Dem Kreis ist sehr daran gelegen, den Spaziergängern und Wanderern schnellstmöglich auch eine dauerhafte Wegeführung anzubieten. Eine solche dauerhafte Lösung will der Kreis im Juni in der Sitzung des Naturschutzbeirates vorstellen und beraten. Sofern dort Konsens besteht, wird diese Lösung anschließend unverzüglich umgesetzt.