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Kreissozialamt befragt Vermieter

Mietwerterhebung im Kreis Mettmann

KREIS METTMANN. Der Kreis Mettmann ist gesetzlich verpflichtet, die Kosten der Unterkunft für die Bedarfsgemeinschaften nach dem Arbeitslosengeld II und im Rahmen der Sozialhilfe (SGB XII) im angemessenen Umfang zu übernehmen. Die angemessenen Wohnkosten orientieren sich dabei an dem spezifischen Mietenniveau in den verschiedenen Regionen des Kreises. Im Rahmen einer breit angelegten Erhebung werden daher Wohnungsmieten des gesamten Wohnungsmarktes durch eine schriftliche Vermieterbefragung erhoben.
Ziel der Untersuchung ist es, eine aktuelle, rechtssichere Grundlage für die Berechnung der Kosten der Unterkunft gemäß der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes zu erhalten. Mit der Erhebung und Auswertung der Mietwerterhebung hat der Kreis Mettmann das Forschungsinstitut Analyse & Konzepte beauftragt. Das Institut verfügt sowohl über große Erfahrungen in der Erstellung von qualifizierten Mietspiegeln als auch in der Erstellung von Mietwerterhebungen, wie sie für die gerichtsfeste Bestimmung der Kosten der Unterkunft benötigt werden. Auf der Basis dieser Erhebung werden dann die zukünftig gültigen Richtwerte für den Kreis Mettmann festgelegt.
Für diese Datenerhebung bittet der Kreis Mettmann die Vermieter/Verwalter, die ausgewählt wurden, um ihre Unterstützung. Selbstverständlich ist die Teilnahme an der Erhebung freiwillig und anonymisiert.
Die Erhebung bei ausgewählten Vermietern beginnt im Juli. Diese erhalten vom Kreis Mettmann ein Schreiben mit den notwendigen Informationen zur Erhebung. Nähere Auskünfte zur Erhebung erteilt das Kreissozialamt unter der Telefonnummer 02104/992200.