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Ältere Führerscheine müssen in den nächsten Jahren umgetauscht werden

Keine Eile - Umtauschpflicht ist gestaffelt von 2022 bis 2033

KREIS METTMANN. Die Zeiten unbefristet gültiger Führerscheindokumente sind vorbei. Bereits seit dem 19. Januar 2013 werden Führerscheindokumente nur noch mit einer Gültigkeitsdauer von 15 Jahren ausgestellt.
Zwar behalten auch alle älteren Führerscheine vorerst noch ihre Gültigkeit. Bis spätestens Januar 2033 jedoch sollen alle Führerscheininhaber in der Europäischen Union einen Führerschein nach gleichem Standard besitzen. Deshalb hat jetzt der Bundesrat den sogenannten gestaffelten Pflichtumtausch aller vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheindokumente beschlossen.
Grund zur Eile besteht aber damit für niemanden. Die ersten von der Umtauschpflicht erfassten Führerscheinbesitzer sind die in den Jahren 1953 bis 1958 geborenen. Für den Umtausch haben sie noch bis Januar 2022 Zeit. Alle anderen sind je nach Geburtsjahr oder Führerscheinausstellungsjahr erst in den Folgejahren dran.

Bei Führerscheinen, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden (grauer und rosa Führerschein), richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsjahr des Führerscheininhabers:

Geburtsjahr Fahrerlaubnisinhaber         Umtausch bis
vor 1953                                                 19.01.2033
1953 – 1958                                            19.01.2022
1959 – 1964                                            19.01.2023
1965 – 1970                                            19.01.2024
1971 oder später                                    19.01.2025

Bei Führerscheinen, die vom 1. Januar 1999 bis 18.01.2013 ausgestellt wurden (unbefristete Kartenführerscheine), ist für die Umtauschfrist das Ausstellungsjahr des Führerscheins maßgeblich:

Ausstellungsjahr                                    Umtausch bis
1999 – 2001                                            19.01.2026
2002 – 2004                                            19.01.2027
2005 – 2007                                            19.01.2028
2008                                                      19.01.2029
2009                                                      19.01.2030
2010                                                      19.01.2031
2011                                                      19.01.2032
2012 – 18.01.2013                                  19.01.2033

Diese gestaffelten Fristen sollen einen Ansturm auf die Fahrerlaubnisbehörden und unverhältnismäßig hohe Bearbeitungszeiten für die Bürger vermeiden.

Für den Umtausch werden ein gültiges Ausweisdokument, ein biometrisches Foto und der bisherige Führerschein benötigt.
Sofern graue oder rosafarbene Führerscheine nicht vom Kreis Mettmann ausgestellt wurden, muss zusätzlich eine sogenannte Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden. Für die Beantragung einer solchen Abschrift bieten inzwischen zahlreiche Verwaltungen ein Online-Formular auf ihrer Homepage an. Die Karteikartenabschrift kann von der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde direkt per Mail (fuehrerscheinstelle@kreis-mettmann.de-mail.de ) oder Fax (02104/994732) an den Kreis Mettmann geschickt werden.

Wer den Führerscheinumtausch beantragen möchte, muss dafür nicht eigens nach Mettmann zur Führerscheinstelle kommen. In Erkrath, Haan, Heiligenhaus, Hilden, Langenfeld, Monheim und Wülfrath werden die Anträge auch in den Bürgerbüros entgegengenommen. In Velbert ist das Kreis-Service-Center (KSC) die richtige Anlaufstelle. Das KSC in Ratingen ist wegen Personalausfalls zurzeit leider geschlossen. Ratinger Bürger werden deshalb gebeten, ihren Antrag in Mettmann zu stellen.
Wer seinen Antrag in der Führerscheinstelle in Mettmann einreichen möchte, sollte das Terminvereinbarungs-Tool auf der Homepage des Kreises nutzen. Mit Termin lässt sich der Besuch zügig abwickeln.
Die Gebühren für den Umtausch betragen zurzeit 24 Euro.
Wer den Führerschein nicht abholen möchte, sondern direkt von der Bundesdruckerei nach Hause geschickt bekommen möchte, zahlt für den Versand noch einmal 4,85 Euro extra.
Übrigens: Wer sich so gar nicht von seinem alten Schätzchen trennen kann, erhält auf Wunsch zusätzlich den alten Führerschein entwertet und gebührenfrei zurück.
Alle Infos zum Führerschein-Umtausch sind auch auf der Homepage des Kreises unter www.kreis-mettmann.de nachzulesen.