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Sozialamt

Als „örtlicher Träger der Sozialhilfe“ ist das Kreissozialamt in erster Linie zuständig für die Gewährung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Um für Sie bürgernah tätig sein zu können, werden die Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherungsleistungen und andere Hilfen für den Kreis direkt vor Ort durch die zehn kreisangehörigen Städte erbracht. Auch die Ausbildungsförderung (BAföG), das Elterngeld, die Pflegeberatung und die Aufsicht über Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen sind Aufgaben des Sozialamtes. Das Kreisintegrationszentrum kümmert sich um die Verbesserung der Teilhabe und die Chancen der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte im Kreis.