Sehr geehrte Damen und Herren,
die Untere Fischereibehörde des Kreises Mettmann führt regelmäßig Fischerprüfungen für Bürger_innen des Kreises Mettmann durch. Sollten Sie Ihren ständigen Wohnsitz nicht im Kreisgebiet von Mettmann haben, so können Sie nur mit schriftlicher Zustimmung Ihrer zuständigen Fischereibehörde (Kreis beziehungsweise kreisfreie Stadt) zur Prüfung zugelassen werden.
Zum Zeitpunkt der Fischerprüfung muss die Person mindestens 13 Jahre alt sein.