Sehr geehrte Damen und Herren,
in begründeten Fällen können Sie, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz im Kreis Mettmann haben, die Fischerprüfung auch bei einer anderen Fischereibehörde in Nordrhein-Westfalen ablegen.
Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung werden Gebühren i.H.v. 15,00 € erhoben. Die Bezahlung erfolgt direkt innerhalb dieses Formulars. Als Bezahlmöglichkeiten stehen PayPal, Kreditkarte und giropay zur Verfügung.
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