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Einstellung von Grundschullehrkräften

Haben Sie Interesse an einer Einstellung als Lehrkraft an einer der Grundschulen im Kreis Mettmann? Hier finden Sie Informationen zu den unterschiedlichen Einstellungsmöglichkeiten.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um als Lehrkraft an einer Grundschule im Kreis Mettmann tätig werden zu können:

  • Einstellung in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis an einer Grundschule („schulscharf“)
  • Einstellung in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis im Rahmen der Vertretungsreserve
  • Einstellung in ein befristetes Beschäftigungsverhältnis als Vertretungslehrkraft

Sowohl die Stellenausschreibungen für so genannte schulscharfe Stellen als auch Stellen der Vertretungsreserve werden ausschließlich über das Lehrereinstellungsportal LEO ausgeschrieben. Informieren Sie sich regelmäßig bei LEO.

Befristete Vertretungsstellen werden über das Onlineportal VERENA ausgeschrieben.

Wenn Sie dort eine passende Stelle gefunden haben, setzen Sie sich bitte mit der ausschreibenden Schule in Verbindung.

Die Grundschulen sind selbst für die Auswahl von Vertretungslehrkräften zuständig. Die Einstellung erfolgt dann über das Schulamt für den Kreis Mettmann.

Für Einstellungen in anderen Schulformen (Haupt-, Förder-, Real-, Gesamt-, Sekundarschulen, Gymnasien und Berufskollegs) ist die Bezirksregierung zuständig.