Antrag auf Führerschein-Umtausch
Papierführerscheine (grau und rosa) und Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen in den nächsten Jahren in einen neuen, auf 15 Jahre befristeten, EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.
Grund für den Pflichtumtausch ist entsprechend der 3. EU-Führerscheinrichtlinie der Wunsch nach einem einheitlichen fälschungssicheren Fahrerlaubnisdokument sowie die Erfassung aller Fahrerlaubnisse in einer Datenbank.
Zur Umsetzung der EU-Richtlinie wurde ein Stufenplan zum Pflichtumtausch eingeführt, der sich an Geburts- bzw. Ausstellungsjahrgängen orientiert.
Demnach gelten folgende Fristen:
Papier-Führerscheine
Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr | Umtausch bis |
---|---|
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.07.2022 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
1971 und später | 19.01.2025 |
Kartenführerscheine
Führerscheine, die ab 01.01.1999 ausgestellt wurden:
Ausstellungsjahr | Umtausch bis |
---|---|
1999 - 2001 | 19.01.2026 |
2002 - 2004 | 19.01.2027 |
2005 - 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Nach Ablauf der jeweiligen Umtauschfrist wird der alte Führerschein ungültig.
Es handelt sich nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Diese bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung.
Verfahrensablauf
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Kreis Mettmann haben, können Sie den Antrag auf Umtausch Ihres Führerscheins hier online stellen.
Unter vorstehendem Link erhalten Sie nähere Informationen zum Ablauf des Verfahrens.
Hinweis
Dieser Online-Antrag ist nicht geeignet zur Umschreibung ausländischer Führerscheine in eine deutsche Fahrerlaubnis.
Informationen zur Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse finden Sie hier
Persönliche Vorsprache
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Kreis Mettmann haben und den Antrag nicht online stellen möchten, können Sie bei den folgenden Dienststellen vorsprechen:
- In der Führerscheinstelle in Mettmann (bitte Online-Terminvereinbarung nutzen)
- Im Bürgerbüro Ihrer Stadtverwaltung (außer Ratingen und Velbert)
Erforderliche Unterlagen
Wenn Sie den Antrag online stellen, erhalten Sie im nächsten Schritt ein Schreiben über das weitere Vorgehen. Beigefügt ist diesem Schreiben eine Ausnahmegenehmigung, ein Antragsvordruck sowie ein frankierter und adressierter Rückumschlag. In diesem Rückumschlag übersenden Sie dann bitte:
- eine Kopie Ihres Ausweisdokuments
- ein biometrisches Lichtbild
- Ihre Unterschrift (auf einem beigefügten Vordruck)
- Ihren bisherigen Führerschein im Original
Persönliche Vorsprache
- ein gültiges Dokument zur Identifizierung (Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis, Aufenthaltstitel)
- ein biometrisches Lichtbild
- Ihren bisherigen Führerschein im Original
- eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde
(für den Fall, dass Sie im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Führerscheins sind, der bis zum 31.12.1998 nicht von der Kreisverwaltung Mettmann ausgestellt wurde oder Ihr Führerschein nicht mehr lesbar ist)
Eine Karteikartenabschrift können Sie oftmals online bei der ausstellenden Behörde anfordern. Die ausstellende Fahrerlaubnisbehörde kann diese direkt per Mail an fuehrerscheinstelle@kreis-mettmann.de-mail.de weiterleiten oder unter 02104 99-4732 zufaxen.
Bearbeitungsdauer
Aufgrund der Vielzahl eingehender Anträge ist aktuell mit einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer von 6-8 Wochen zu rechnen. Bitte sehen Sie während dieser Zeit von schriftlichen oder telefonischen Rückfragen zum Sachstand ab. Wir danken für Ihr Verständnis und sind um schnellstmögliche Bearbeitung Ihres Anliegens bemüht.
Gebühren
Gebühren Online-Antrag
Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr:
- 25,30 € Umtauschantrag (§ 6 Absatz 6 Satz 2 Fahrerlaubnis-Verordnung)
- 5,10 € bei Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung
- 5,95 € Versandkosten
Die Bezahlung erfolgt im Antragsverfahren mittels ePayment (Kreditkarte, PayPal oder Giropay).
Gebühren bei Abgabe in Ihrem Bürgerbüro
Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr:
- 25,30 € Umtauschantrag (§ 6 Absatz 6 Satz 2 Fahrerlaubnis-Verordnung)
- 5,10 € bei Ausstellung einer Ausnahmegenehmigung
- 5,10 € Versandkosten
§ Rechtliche Grundlage
§ 24a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - Gültigkeit von Führerscheinen in Verbindung mit
Ausnahmen
In folgenden Fällen müssen Sie einen Führerscheinumtausch auf den neuen EU-Führerschein veranlassen:
Vor Erreichen des 50. Lebensjahres ist der Umtausch gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie eine bestimmte Fahrerlaubnisklasse auch über den 50. Geburtstag hinaus beruflich oder privat nutzen möchten.
Dies trifft zu, wenn Sie Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 2 sind, oder als Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 eine Fahrzeugkombination mit bis zu drei Achsen und bis zu 18,75 Tonnen fahren möchten.
In diesen Fällen stellen Sie bitte einen Verlängerungsantrag und weisen Sie bitte Ihre gesundheitliche Eignung durch Bestätigung eines Arztes Ihrer Wahl (gem. Anlage 5.1. Fahrerlaubnis-Verordnung; nicht älter als ein Jahr) nach und belegen bitte Ihr Sehvermögen durch ein augenärztliches Gutachten (gem. Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung; nicht älter als zwei Jahre).
In diesen vorgenannten Fällen kostet Sie der Führerscheinumtausch 39,30 Euro.
Auch in den folgenden Fällen sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, Ihnen zugleich einen EU-Kartenführerschein auszustellen:
- Ausstellung eines internationalen Führerscheins
- Ausstellung einer Fahrerkarte
- Erteilung einer Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxen, Mietwagen, Krankenwagen oder Personenkraftwagen für Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen
Umtausch ausländischer Führerscheine
Dieser Online-Antrag ist nicht geeignet zur Umschreibung ausländischer Führerscheine in eine deutsche Fahrerlaubnis. Informationen zur Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse finden Sie hier.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechparter. Wir helfen Ihnen gern!
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann
Ansprechpartner/in
Straßenverkehrsamt
Führerscheinstelle
Öffnungszeiten Führerscheinstelle
Für Terminkunden
Di 13.30-15.00 Uhr
Do 14.00-17.30 Uhr
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