unternehmenswert:Mensch
Das bundesweite Programm unterstützt in NRW kleine Unternehmen dabei, eine zukunftsfähige und mitarbeiterorientierte Personalpolitik zu entwickeln. Hierzu werden Beratungen in vier Handlungsfeldern mit 80% bezuschusst: Personalführung, Chancengleichheit & Diversity, Gesundheit sowie Wissen & Kompetenz.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten, die älter als zwei Jahre sind, ihren Sitz und Arbeitsstätte in NRW, mind. eine/n sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n in Vollzeit haben und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme bis zu 2 Mio. €. Sie erhalten einen Zuschuss von 80% der Beratungskosten, maximal 800 € pro Beratungstag; förderfähig sind maximal 10 Beratungstage.
Weitere Informationen zu unternehmensWert:Mensch erhalten Sie bei der Kreiswirtschaftsförderung und aus dem „Sonderflyer NRW unternehmensWert:Mensch“.
unternehmenswert:Mensch plus
Die Chancen der Digitalisierung gewinnbringend einzusetzen, ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine wirtschaftliche Notwendigkeit geworden. Dafür benötigen Betriebe nachhaltige Strategien und neue Konzepte. Hier setzt der neue Programmzweig unternehmensWert:Mensch plus (uWM plus) an.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten, die älter als zwei Jahre sind, ihren Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland, mind. eine/n sozialversicherungspflichtige/n Beschäftigte/n in Vollzeit haben (Die Berechnung erfolgt nach Jahresarbeitseinheiten. Teilzeitbeschäftigte können anteilig berücksichtigt werden) und deren Jahresumsatz weniger als 50 Millionen Euro oder deren Jahresbilanzsumme geringer als 43 Millionen Euro ist. Sie erhalten einen Zuschuss von 80% der Beratungskosten, maximal 800 € pro Beratungstag; förderfähig sind maximal 12 Beratungstage. D.h. 20 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars sind von den Unternehmen als Eigenanteil aufzubringen. Insgesamt sollten für den Beratungsprozess ca. fünf bis sechs Monate eingeplant werden.
Unternehmen mit mindestens 10 und weniger als 250 Beschäftigten können in NRW das Förderprogramm Potentialberatung in Anspruch nehmen; hier beträgt der Zuschuss zu den Beratungskosten 50%.
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