Modernisierung von Mietwohnungen
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt Ihnen für die Modernisierung von Mietwohnungen zinsgünstige Darlehen zur Verfügung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie ein Darlehen des Landes Nordrhein-Westfalen beantragen.
Was wird gefördert?
- Die Verbesserung der Energieeffizienz, zum Beispiel durch den Einbau von Fenstern,
- der Abbau von Barrieren, zum Beispiel durch die barrierefreie Umgestaltung des Bades,
- die Verbesserung der Sicherheit und Digitalisierung, zum Beispiel durch den Einbau von Sicherheitstechnik zum Schutz gegen Einbruch,
- die Verbesserung des Wohnumfelds, zum Beispiel durch Optimierung oder Neugestaltung des Wohnumfeldes durch Spiel-, oder Bolzplätze.
Es entsteht eine Miet- und Belegungsbindung. Das Einkommen der Mieter darf eine bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigen.
Darüber hinaus wird ein Tilgungsnachlass gewährt.
Im Falle einer Bewilligung werden Verwaltungsgebühren erhoben.
Es sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Damit Sie wissen, auf was Sie achten müssen und welche Möglichkeiten Sie haben, sollte vor Antragstellung möglichst ein persönlicher Beratungstermin stattfinden.
Wenn Sie Fragen haben oder für eine Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartner.
Wir helfen Ihnen gern!
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Kreis Mettmann, Der Landrat
Postfach
40806 Mettmann
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