Verlängerung der Klassen C und D
Verlängerung der Führerscheinklasse C
Wenn Sie Ihren Führerschein der Klassen C1, C1E, C oder CE verlängern lassen möchten, bringen Sie dazu bitte Folgendes mit:
- Gültiges Dokument zur Identifizierung (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis, Aufenthaltstitel)
- Führerschein im Original
- Aktuelles Lichtbild nach den Bestimmungen der zurzeit gültigen Passverordnung (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
- Augenfachärztliche Untersuchung oder Gutachten eines Augenarztes, eines Arbeits- oder Betriebsmediziners gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als zwei Jahre)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung eines Arztes nach freier Wahl gemäß Anlage 5.1 Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als ein Jahr)
Kosten: Es entstehen Gebühren in Höhe von 39,30 Euro.
Verlängerung der Führerscheinklasse D
Wenn Sie Ihren Führerschein der Klassen D1, D1E, D oder DE verlängern lassen möchten, bringen Sie dazu bitte Folgendes mit:
- Gültiges Dokument zur Identifizierung (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Reiseausweis, Aufenthaltstitel)
- Führerschein im Original
- Aktuelles Lichtbild nach den Bestimmungen der zurzeit gültigen Passverordnung (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung)
- Augenfachärztliche Untersuchung oder Gutachten eines Augenarztes, eines Arbeits- oder Betriebsmediziners gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als zwei Jahre)
- Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung eines Arztes nach freier Wahl gemäß Anlage 5.1 Fahrerlaubnis-Verordnung (nicht älter als ein Jahr)
- Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses der Belegart „0“, 13,00 Euro (die Beantragung des Führungszeugnisses ist nur im Bürgerbüro Ihrer Wohngemeinde möglich). Das Führungszeugnis darf bei Antragstellung nicht älter als drei Monate sein.
- Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten nach § 11 Absatz 2 Satz 3 Nummer 3 oder ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung zum Nachweis der Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations-, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit (nicht älter als 1 Jahr). Dieser Nachweis ist nur erforderlich, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben.
Kosten: Es entstehen Gebühren in Höhe von 39,30 Euro.
Verlängerung beider Führerscheinklassen
Wenn gleichzeitig die C als auch die D Klassen verlängert werden sollen, fallen nur einmal die Gebühren in Höhe von 39,30 Euro an.
Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation
Möchten Sie gleichzeitig die Schlüsselzahl 95 (Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation) in Ihren Führerschein neu eintragen bzw. diese verlängern lassen, sind die entsprechenden Nachweise über die Absolvierung der fünf Weiterbildungen vorzulegen.
Kosten: Es entstehen zusätzliche Gebühren in Höhe von 28,60 Euro.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
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Ansprechpartner/in
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Ansprechpartner/in
Straßenverkehrsamt
Führerscheinstelle
Öffnungszeiten Führerscheinstelle
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Di 13.30-15.00 Uhr
Do 14.00-17.30 Uhr