Ferienfreizeiten für Körperbehinderte
Der Kreis Mettmann fördert jedes Jahr Ferienfreizeiten für Körperbehinderte. Hier erfahren Sie Näheres über die Freizeiten und die Teilnahmevoraussetzungen.
Mit finanzieller Unterstützung des Kreises Mettmann führt die Arbeitsgemeinschaft der Vereine Körperbehinderter und ihrer Freunde jedes Jahr Ferienreisen für Menschen mit Mobilitätseinschränkung durch.
Teilnahmeberechtigt sind:
- Personen, die aufgrund einer körperlichen Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit so stark eingeschränkt sind, dass sie sich ohne fremde Hilfe oder ohne Hilfsmittel nicht fortbewegen können (Rollstuhlfahrer werden bevorzugt berücksichtigt)
- Personen die reisefähig und aufgrund ihres körperlichen und geistigen Zustandes in der Lage sind, an der Ferienmaßnahme teilzunehmen
- Personen, die ihren ständigen Wohnsitz im Kreis Mettmann haben (dies gilt nicht für die Begleitperson)
- Personen, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Nachweis der erforderlichen ständigen Begleitung (B) und dem Vermerk aG (außergewöhnlich gehbehindert) sind
Die Ferienfreizeiten 2019 sowie die Anmeldung finden Sie unter den "Publikationen" und "Formulare".
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!