Fledermäuse
Fledermäuse gehören zu den streng geschützten Tierarten. Sie dürfen sie nicht:
- fangen,
- verletzen
- oder töten.
Außerdem dürfen Sie ihre Aufenthalts- und Zufluchtsorte nicht:
- besuchen
- zerstören oder
- für die Tiere unzugänglich machen.
Einige Fledermausarten leben am liebsten unter Dächern in älteren Häusern. Achten Sie bitte daher bei Dachsanierungen darauf, dass Sie die Tiere nicht stören und nach Beendigung der Arbeiten die Einflugmöglichkeiten offen bleiben.
Wenn Sie Fledermäuse in Ihrem Umfeld entdecken, werden wir oder einer der unabhängig -Experten (siehe Liste zum Herunterladen) Sie gern über diese besonderen Tiere, ihre Lebensgewohnheiten und ihren notwendigen Schutz beraten.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehende Ansprechpartnerin. Wir helfen Ihnen gern!
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann