Clearingstelle
Im Gesundheitsamt des Kreises Mettmann hat sich seit 2009 die Clearingstelle im „Team frühe gesundheitliche Hilfen“ um die frühzeitige Klärung des heilpädagogischen Förderbedarfs bei Kindern von der
Geburt bis zum 3. Lebensjahr gekümmert. Durch den Übergang der Zuständigkeit an den Landschaftsverband Rheinland ab 01.01.2020 ergeben sich nun Änderungen der Verfahrenswege.
Ab Januar 2020 wird ein Fallmanager /eine Fallmanagerin des Landschaftsverband Rheinland (LVR) die Beratung über mögliche Leistungen sowie Antragstellung vor Ort übernehmen. Eine Informationsbroschüre hierzu finden auf der Internetseite des LVR (siehe externer Link unten).
Die Clearingstelle bleibt für Kinder mit bereits vor dem Stichtag begonnener Frühförderung übergangsweise bis 31.07.2022 Ansprechpartner und führt in diesen Fällen auch entsprechende Verlaufsuntersuchungen durch.
Darüber hinaus bietet das Kreisgesundheitsamt weiterhin Unterstützung durch die Sozialpädagogische Beratung.
Hier informieren und beraten die Mitarbeiterinnen hinsichtlich der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes bis zum Kindergartenbeginn. Dabei geht es sowohl um pädagogische, therapeutische und medizinische Fragestellungen als auch um die Beratung zu individuellen Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten.
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann