Migranten & ausländische Bildungsabschlüsse
Wenn Sie in einem EU- oder Drittstaat einen Gesundheitsfachberuf erlernt haben, diesen hier in Deutschland auf Dauer ausüben wollen und Ihren Wohnsitz im Kreis Mettmann haben, sind wir Ihnen gerne behilflich.
Voraussetzung ist, dass die Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung mit einem hiesigen, nichtakademischen Heilberuf festgestellt wird (siehe Liste der „nichtakademischen Heilberufe“ unter den Publikationen unten). Diese Prüfung erfolgt durch das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie (siehe Internet-Link unten).
Entscheidet das Landesprüfungsamt zu Ihren Gunsten, prüft anschließend das Gesundheitsamt Ihre persönlichen Voraussetzungen. Dazu gehören unter anderem ausreichende umgangs- und fachsprachliche Deutschkenntnisse, die Sie bei Bedarf im Rahmen eines Sprachtests nachzuweisen haben („Übersicht der Voraussetzungen, beizubringende Unterlagen und Kosten“ siehe unten).
Darüber hinaus sind wir für die Nachprüfung der Berufsqualifikationen von Dienstleistenden im Sinne des Artikels 7 Absatz 4 der Richtlinie 2005/36/EG zuständig. Die Richtlinie können Sie unter den externen Links nachlesen.
Wenn Sie in einem akademischen Gesundheitsberuf tätig werden wollen, ist die Bezirksregierung in Düsseldorf Ihr Ansprechpartner.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehende Ansprechpartnerin. Wir helfen Ihnen gern!
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40806 Mettmann