Sprachstandsfeststellung
In dem Verfahren zur Sprachstandsfeststellung (Delfin 4) wird überprüft, ob die Sprachentwicklung eines Kindes aus pädagogischer Sicht altersgemäß ist und ob es die deutsche Sprache hinreichend beherrscht. An diesem Verfahren nehmen alle Kinder teil, die keine Kindertageseinrichtung besuchen, in der die alltagsintegrierte sprachliche Förderung angeboten wird. Auch Kinder in Kindertageseinrichtungen, deren Eltern der Bildungsdokumentation nicht zugestimmt haben, nehmen an dem Verfahren teil.
Die Eltern dieser Kinder erhalten eine Einladung von der Grundschule in welcher das Testverfahren von einer Lehrkraft durchgeführt wird. Das Verfahren wird anhand des Testinstruments „Besuch im Pfiffikushaus“ durchgeführt. Der Testleiter teilt den Eltern im Anschluss mit, ob das Kind eine zusätzliche Sprachförderung benötigt.
Die Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung und die ggf. damit verbundene Teilnahme an einer zusätzlichen Sprachförderung sind grundsätzlich verpflichtend.
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