Schülerbeförderung zu den Förderschulen
Um Schüler zu Förderschulen des Kreises zu befördern, hat der Kreis Mettmann einen sogenannten Schülerspezialverkehr eingerichtet. Dieser kann in Anspruch genommen werden, wenn es einem Schüler nicht möglich ist, die Förderschule eigenständig oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen.
Der Schülerspezialverkehr wird überwiegend mit Kleinbussen oder Taxen organisiert, die den Bedürfnissen der Schüler angepasst sind.
Wenn Ihr Kind den Schülerspezialverkehr in Anspruch nehmen soll, stellen Sie bei der Schulverwaltung des Kreises Mettmann einen formlosen, schriftlichen Antrag. Der Antrag muss eine Begründung enthalten, warum Ihr Kind in den Schülerspezialverkehr aufgenommen werden soll. Der Antrag ist zu Beginn eines jeden Schuljahres neu zu stellen. In die Entscheidung über den Antrag wird die Schulleitung der Schule eingebunden.
Wenn Ihr Kind mit dem Schülerspezialverkehr befördert wird, haben Sie die Schulverwaltung des Kreises Mettmann über einen Schulwechsel oder Umzug unaufgefordert und mindestens zwei Wochen im Voraus zu informieren. Sofern die Voraussetzungen weiterhin bestehen, wird die Organisation der Fahrzeuge rechtzeitig durch den Kreis Mettmann angepasst.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartnerinnen. Wir helfen Ihnen gern!
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
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D - 40806 Mettman