Genehmigungsverfahren für Anlagen
Falls Sie eine Anlage bauen oder ändern möchten, die in der Anlage 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4.BImSchV) aufgeführt ist, benötigen Sie dafür eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz.
Erläuterungen zu den genehmigungsbedürftigen Anlagen können Sie in den unten bereit gestellten Publikationen nachlesen. Auf die Erteilung der Genehmigung haben Sie einen Rechtsanspruch, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen des § 6 des Bundesimmissionsschutzgesetzes erfüllt sind.
Am Anfang eines jeden Genehmigungsverfahrens sollte ein Beratungsgespräch mit uns stehen. Wir stehen Ihnen im Vorfeld der Antragstellung, also bereits in der Planungsphase, bei allen Fragen zur Seite. Wir prüfen insbesondere auch, welche Immissionsschutzbehörde (Kreis Mettmann oder Bezirksregierung Düsseldorf) für Ihren Antrag die zuständige Genehmigungsbehörde ist. Die Zuständigkeiten sind in der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU, siehe untenstehenden Link) festgelegt.
In unserem Genehmigungsleitfaden haben wir alle wichtigen Informationen zum Genehmigungsverfahren zusammengestellt. Sie erhalten darin Informationen zu den benötigten Unterlagen, zum Ablauf, der Dauer und den Kosten des Verfahrens. Ebenfalls finden Sie dort Hinweise auf die benötigten Formulare und Formblätter, auf die Sie über die externe Verlinkung „Formulare zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren“ zugreifen können.
Wir empfehlen Ihnen, ein erfahrenes Ingenieurbüro mit der Erstellung der Antragsunterlagen und der Abwicklung des Genehmigungsverfahrens zu beauftragen. Geeignete Sachverständige finden Sie im Internet.
Vergleichbare Informationen über Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Düsseldorf finden Sie unter dem angegebenen Link.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Publikationen
Link extern
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV
Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz - ZuStVU
Formulare zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
Allgemeines zum Genehmigungsverfahren
Zulassungsverfahren der Bezirksregierung Düsseldorf im Kreis Mettmann
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann