Fleisch verarbeitende Betriebe
Wenn Sie in Ihrem Betrieb Fleisch verarbeiten möchten, dann benötigen Sie in den nachfolgend aufgeführten Fällen eine hygienerechtliche Zulassung:
- Schlachten
- Zerlegen und/oder Verarbeiten und Abgabe an andere Gewerbetreibende,
wenn die abgegebene Fleischmenge mehr als ein Drittel der eigenen Produktion beträgt und der belieferte Gewerbetreibende oder eine eigene Filiale mehr als 100 Kilometer entfernt ist.
Nicht zulassungspflichtig ist Ihr Betrieb, wenn Sie
- alle Produkte über die eigene Ladentheke an den Endverbraucher abgeben oder zusätzlich einen Marktwagen oder einen Partyservice als ergänzende Leistung betreiben.
Bei der geplanten Ausübung zulassungspflichtiger Tätigkeiten stellen Sie bitte vor Beginn einen Antrag auf Zulassung, dem Sie Folgendes beifügen:
- Betriebsspiegel mit allgemeinen Angaben,
- Beiblatt für Fleisch zum Betriebsspiegel und
- Grundrisszeichnung Ihres Betriebes
In der Grundrisszeichnung soll Folgendes erkennbar sein:
- Räume mit Funktionsbezeichnung (Schlacht-, Verarbeitungs-, Kühlraum)
- Standorte der Maschinen (Kutter, Füller, Kessel, Konvektomat)
- Personalfluss (Weg des Personals vom Umkleidebereich zum Arbeitsplatz und zurück)
- Materialfluss (Weg der Rohstoffe vom Wareneingang über das Lager, die Verarbeitung bis zum Verkauf oder dem Warenausgang)
Sobald Ihr Antrag mit allen Anlagen hier eingegangen ist, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für eine Betriebsbegehung. Bei dieser werden alle zulassungsrelevanten Anforderungen und Dokumente überprüft. Ein Merkblatt zu den Zulassungsunterlagen finden Sie unten stehend unter Publikationen.
Wenn die Überprüfung Ihres Betriebes und der entsprechenden Dokumentation erfolgreich verlaufen ist, wird Ihr Betrieb für die beantragte(n) Tätigkeit(n) unter Vergabe einer Zulassungsnummer zugelassen. Gleichzeitig wird die Zulassungsnummer mit Angaben zu Ihrem Betrieb vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in einer Liste zugelassener Betriebe im Internet veröffentlicht.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den nebenstehenden Ansprechpartner. Wir helfen Ihnen gern!
Formulare
Betriebsspiegel - allgemeine Angaben (PDF, 198 kB)
Betriebsspiegel - Beiblatt Eiprodukte (PDF, 86 kB)
Betriebsspiegel - Beiblatt Fisch (PDF, 115 kB)
Betriebsspiegel - Beiblatt Fleisch (PDF, 161 kB)
Betriebsspiegel - Beiblatt Gelatine & Kollagen (PDF, 82 kB)
Betriebsspiegel - Beiblatt Großküche (PDF, 103 kB)
Betriebsspiegel - Beiblatt Kühllager (PDF, 137 kB)
Betriebsspiegel - Beiblatt Milch (PDF, 45 kB)
Betriebsspiegel - Beiblatt Muscheln (PDF, 77 kB)
Betriebsspiegel - Beiblatt Schlachtung (PDF, 246 kB)
Publikationen
Merkblatt - Eigenkontrollmaßnahmen in Metzgereien und Frischfleischabteilungen (PDF, 64 kB)
Merkblatt - Herkunftskennzeichnung von Fleisch (PDF, 60 kB)
Merkblatt - Verordnung _EG_ Nr 2073_2005 (PDF, 137 kB)
Merkblatt - Voraussetzung zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung (PDF, 110 kB)
Merkblatt - Unterlagen für die Zulassung von Betrieben und im Betrieb zu führende Unterlagen (PDF, 138 kB)
Merkblatt - Zulassung von Betrieben des Metzgerhandwerks (PDF, 89 kB)
Ansprechpartner/in
Zuständige Behörde
Postfach
40806 Mettmann